Verwaltungsrecht
Die staatlichen Verwaltungseinrichtungen, ihr Funktionieren und ihr Verhältnis zum Bürger werden durch das Verwaltungsrecht, als Teil des öffentlichen Rechts, bestimmt. Gemeint sind damit die Wahrnehmung und Erfüllung öffentlicher Aufgaben, so zum Beispiel das Schul-, Umwelt-, Polizeirecht etc.
Entgegen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das rechtliche Grundlagen und ordentliches Handeln der Verwaltung regelt, enthält das besondere Verwaltungsrecht auch noch spezielle Rechtsnormen für bestimmte Verwaltungszweige. Die Zuständigkeit der Verwaltung bemisst sich nach dem Grundgesetz (Art. 70 ff. GG) auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen.