Arbeitsrecht
Inhalt des Arbeitsrechts ist das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Durch den Dienstvertrag wird der Arbeitnehmer, der seine Arbeitskraft gegen die Lohnzahlung zusagt zur Leistung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, vgl. §611 Abs. 1 BGB.
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kündigung kann sowohl fristgebunden, vgl. §622 BGB als auch fristlos, vgl. §626 BGB erfolgen.
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Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses
Die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses kann nur im beidseitigen Einverständnis erfolgen.
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Abfindung
Die Abfindung ist zu zahlen, wenn die Kündigung unwirksam erfolgte, vgl. §1a KSchG.
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Abmahnung
Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden.
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Vergütung
Die Fälligkeit der Vergütung ist meistens vertraglich geregelt. Sollte eine vertragliche Regelung fehlen, greift das Gesetz, vgl. §614 BGB.
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Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.